Frage vom 06. Mai 2026
Im Zuge der 61. Session des UN-Menschenrechtsrats betonte Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni: «Weltweit stehen Menschenrechte unter Druck. Ihre konsequente Einhaltung ist die Grundvoraussetzung für Frieden und Sicherheit und zentral für die Stabilität und den Schutz kleiner Staaten wie Liechtenstein. Ihrer Wahrung und Durchsetzung ist höchste Priorität einzuräumen.» (Quelle)
Die Schweiz hat die neuen «Leitlinien der Menschenrechte 2026-2029» veröffentlicht, in denen ein besonderes Augenmerk der Digitalisierung und den damit verbundenen technologischen Entwicklungen gilt. (Quelle)
Nebst Chancen birgt die Digitalisierung Gefahren insbesondere in den Bereichen der Überwachung, der Diskriminierung und der Privatsphäre. Diese Punkte tangieren die Menschenrechte. Der Schutz der Menschenrechte in Krisenzeiten ist besonders wichtig.
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Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Situation der Menschenrechte in Liechtenstein in den Bereichen der Meinungsfreiheit, der Medien und der gesellschaftlichen Spaltung?
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Wie stellt die Regierung sicher, dass durch neue Technologien, wie z.B. der Künstlichen Intelligenz und der digitalen Überwachung, unsere Grundrechte wie die Privatsphäre, die Gleichbehandlung und die freie Meinungsäusserung nicht gefährdet werden?
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Existiert in Liechtenstein ein Dokument analog den Schweizer «Leitlinien Menschenrechte 2026-2029»? Wenn ja, wo ist dieses zu finden?
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Welche Massnahmen erachtet die Regierung zum Schutz der Menschenrechte als wichtig?
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Beabsichtigt die Regierung entsprechende Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte im Inland zu ergreifen?
Antwort vom 08. Mai 2026
zu Frage 1:
Die Meinungsfreiheit ist in Liechtenstein verfassungsrechtlich garantiert. Art. 40 der Landesverfassung gewährleistet die freie Meinungsäusserung. Hinsichtlich der Medienfreiheit wird Liechtenstein seit über zehn Jahren von der Organisation Reporter ohne Grenzen bewertet. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang der Platzierungen konnte sich die Situation ab 2022 wieder stabilisieren. Im Ranking 2026 erreicht Liechtenstein den 13. Rang von rund 180 Staaten. Mit einer Gesamtbewertung von 82,62 Punkten befindet sich das Land weiterhin im Bereich einer zufriedenstellenden Pressefreiheit. Herausforderungen bestehen gemäss Bewertung insbesondere in der wirtschaftlichen Dimension der Medien, etwa aufgrund der geringen Marktgrösse und Reichweite.
zu Frage 2:
Liechtenstein setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass menschenrechtliche und völkerrechtliche Standards auch im digitalen Raum gelten und eingehalten werden müssen. Weiter hat sich Liechtenstein bei den Verhandlungen zum Rahmenübereinkommen des Europarats zu künstlicher Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aktiv für die Integration von Menschenrechts- und Datenschutzstandards eingesetzt. Das Rahmenübereinkommen ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen in diesem Bereich. Es zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Tätigkeiten über den gesamten Lebenszyklus von KI‑Systemen mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Das Abkommen wurde unter liechtensteinischem Vorsitz am 17. Mai 2024 verabschiedet. Liechtenstein hat es am 27. Februar 2025 unterzeichnet. Weiter wird Liechtenstein die EU-KI-Verordnung aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft übernehmen.
Die Regierung ist sich bewusst, dass neue Technologien auch neue Risiken mit sich bringen, etwa durch den Einsatz von Deepfakes. Hier ist auf die Postulatsbeantwortung betreffend Massnahmen gegen Missbrauch durch Deepfakes (Nr. 34/2026) hinzuweisen.
zu Frage 3:
Eine analoge Publikation wie in der Schweiz ist nicht geplant. Über die detaillierten Aktivitäten im internationalen Menschenrechtsbereich wird in den jeweiligen Rechenschaftsberichten des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten und der Diplomatischen Vertretungen berichtet.
zu Frage 4:
Die Regierung erachtet den Schutz der Menschenrechte als eine zentrale staatliche Aufgabe. Die Grund- und Freiheitsrechte sind in Liechtenstein verfassungsrechtlich verankert und damit rechtlich umfassend geschützt.
Darüber hinaus hat Liechtenstein eine grosse Anzahl internationaler Menschenrechtskonventionen ratifiziert, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Land setzt sich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Der Schutz und die Weiterentwicklung der Menschenrechte auf nationaler Ebene ist eine Querschnittsmaterie, mit welcher alle Ministerien kontinuierlich befasst sind, sei es im Bereich der sozialen Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Gleichstellung, Arbeitnehmerschutz, um nur einige zu nennen. Zu den diesbezüglichen Aktivitäten nimmt die Regierung im jährlichen Rechenschaftsbericht jeweils ausführlich Stellung.
Ein wichtiger Bestandteil des Menschenrechtsschutzes in Liechtenstein ist zudem der Verein für Menschenrechte (VMR) als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution, die die Menschenrechtssituation in Liechtenstein beobachtet.
zu Frage 5:
Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4.