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EGMR-Richter Alain Cha­b­lais besucht den Landtag

17. Oktober 2024
Empfang der Gäste in der Säulenhalle des Landtags, von links: Nicole Schmid (Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport), die Landtagsabgeordnete Franziska Hoop, EGMR-Richter Alain Chablais, Thomas Straub (Rechtsreferent am EGMR) und der Landtagsabgeordnete Manfred Kaufmann. (Fotos: PD)

Im April hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats Alain Chablais per 1. September 2024 zum liechtensteinischen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewählt. Anlässlich des Starts seiner neunjährigen Amtsperiode war Alain Chablais am Donnerstag, 17. Oktober zu einem Antrittsbesuch in Liechtenstein. 

Neben einem Treffen mit S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, Justizministerin Graziella Marok-Wachter sowie Justizbehörden stattete EGMR-Richter Alain Chablais auch dem Landtag einen Besuch ab. Empfangen wurde er dabei von den Landtagsabgeordneten Manfred Kaufmann (Vorsitz Aussenpolitische Kommission) und Franziska Hoop (Delegationsleiterin Europarat PV).

Liechtenstein ist seit 1978 Mitglied im Europarat und als solches auch Vertragspartei der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK). Für die Überwachung dieser Konvention ist der EGMR zuständig. An diesen können sich sowohl die 46 Mitgliedsstaaten als auch deren rund 700 Millionen Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie eine Verletzung der EMRK geltend machen wollen. Jeder Mitgliedsstaat des Europarats ist durch einen unabhängigen Richter oder eine unabhängige Richterin am EGMR vertreten, welche von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für eine einmalige neunjährige Amtsperiode gewählt werden. In jedem Verfahren gegen einen Mitgliedsstaat, welches vor dem EGMR behandelt wird, sitzt auch der jeweilige Richter bzw. die jeweilige Richterin des betroffenen Mitgliedsstaates.

Obschon die Richterinnen und Richter am EGMR unabhängig arbeiten und die Urteile des EGMR für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind, ist der Austausch zwischen dem EGMR mit den Mitgliedsstaaten für das Funktionieren des Konventionssystems von entscheidender Bedeutung. Dies insbesondere auch, da der EGMR über keine Vollstreckungsbefugnisse verfügt und die Staaten für die Umsetzung der jeweiligen EGMR-Urteile verantwortlich sind. So bedarf es für die Umsetzung von Urteilen häufig nationaler Gerichte oder des Gesetzgebers, weil beispielsweise ein Gesetz angepasst werden muss oder eine Änderung der Rechtsprechung nötig ist, um eine Menschenrechtsverletzung aufzuheben

Diese Zusammenarbeit wurde auch im gemeinsamen Gespräch zwischen Richter Alain Chablais und den Vertretern des Landtags hervorgehoben. Zudem wurden aktuelle Themen angesprochen. Eine Führung durch das Landtagsgebäude rundete den Besuch ab.

Weitere Infos zum Besuch des EGMR-Richters in Liechtenstein sind hier zu finden.

Beim Austausch im Landtagsgebäude.