Die FBP-Abgeordneten Franziska Hoop und Bettina Petzold-Mähr haben am 29. August 2025 beim Parlamentsdienst ein Postulat betreffend die gesetzliche Verankerung einer bezahlten Trauerzeit für Arbeitnehmende eingereicht.
Die Postulantinnen bitten die Regierung um Prüfung einer möglichen gesetzlichen Verankerung der bezahlten Trauerzeit für alle Arbeitnehmenden, analog zu bestehenden arbeitsrechtlichen Urlaubsansprüchen.
Die Postulantinnen führen aus, dass in der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1158 über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige bewusst auf die Einführung einer Vaterschaftszeit im Falle einer Todgeburt verzichtet wurde.
In ihrer Begründung führen die Postulantinnen aus, dass der Tod eines Kindes - auch im Falle einer Todgeburt - ein schwerer Schicksalsschlag sei, welcher nicht nur emotional belastend, sondern auch mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden sei. Es erscheine daher sachgerecht und menschlich, Arbeitnehmenden gesetzlich zu ermöglichen, ohne finanziellen Druck zu trauern und die notwendigen organisatorischen Angelegenheiten zu erledigen - in Form einer gesetzlich verankerten Trauerurlaubs.
Das Postulat wird voraussichtlich im Oktober-Landtag behandelt.