Die Fraktion der DpL reichte am Dienstag eine Interpellation für einen Überblick zu den staatlichen Leistungsvereinbarungen ein. Ziel ist es laut Interpellanten, einen umfassenden und nachvollziehbaren Überblick über sämtliche bestehenden Leistungsvereinbarungen mit externen nichtstaatlichen Organisationen zu erhalten.
Da Leistungsvereinbarungen regelmässig finanzielle Verpflichtungen des Staates nach sich ziehen, sei es im Interesse des Landtages wie auch der Öffentlichkeit zu wissen, mit welchen Organisationen die Regierung zusammenarbeitet, welche Leistungen diese Organisationen im Auftrag des Staates erbringen, wie hoch die dafür eingesetzten finanziellen Mittel sind, und nach welchen Kriterien diese Vereinbarungen ausgestaltet, überprüft, verlängert oder gegebenenfalls beendet werden, so die Interpellanten.
Die Interpellation beinhaltet sechs Fragen an die Regierung und wird voraussichtlich in der März-Sitzung an die Regierung überwiesen.
Eine Interpellation ist ein Instrument der Abgeordneten, mit dem sie die Regierung auffordern können, schriftlich Auskunft über jedes die gesamte Landesverwaltung betreffende Thema zu erteilen. Im Gegensatz zu "Kleinen Anfragen", die am Anfang von jeder Landtagssitzung gestellt werden können, widmen sich Interpellationen komplexeren Themenfeldern und beinhalten in der Regel umfangreiche Fragenkataloge. Eine Interpellation wird bei der Behandlung im Landtag ohne Abstimmung automatisch an die Regierung überwiesen, die dann bis zur dritten Landtagssitzung nach Überweisung eine schriftlichen Bericht vorlegt. Diese "Interpellationsbeantwortung" wird dann wiederum im Landtag behandelt.
Das Instrument der Interpellation ist ein wichtiges Kontrollinstrument des Landtags bzw. können Abgeordnete aufgrund der durch eine Interpellation erhaltenen Informationen gezielter stärkere Instrumente, wie das Postulat oder die Motion, einsetzen.