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Freie Liste mit Ini­tia­tive zur Abän­de­rung des Volks­rech­te­ge­setzes Art. 81

03. Februar 2026
Bei der Übergabe der Initiative an den Parlamentsdienst, von links: Landtagssekretär-Stv. Philipp Pfeiffer, Abg. Manuela Haldner-Schierscher, Abg. Sandra Fausch. (Foto: PD)

Die Abgeordneten Manuela Haldner-Schierscher und Sandra Fausch von der Freien Liste haben am Dienstag eine parlamentarische Initiative zur Abänderung des Volksrechtegesetzes eingereicht. Ziel ist, dass bei "einfachen Volksinitiativen" ebenfalls zwingend eine Volksabstimmung durchgeführt wird.

Durch die Anpassung von Absatz 4 des Artikels 81 soll das automatische Dahinfallen einer einfachen Anregung bei Nichtzustimmung des Landtags entfallen bzw. bei einer sogenannten "einfachen Initiative" analog zur "formulierten Initiative" automatisch eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

Die aktuelle Gesetzeslage ermögliche es dem Landtag, Anliegen des Volkes, die ihm missfallen oder einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Ministerien oder das Parlament bedeuten, ohne Volksbefragung zu verwerfen, so die Initiantinnen. Dies entwerte die Ausarbeitung der Anregung sowie die Arbeit der Initianten, welche die erforderlichen Unterschriften sammeln und einreichen.

Die parlamentarische Initiative wird nun von der Regierung auf Verfassungs- und Staatsvertragskonformität vorgeprüft.

Mittels einer parlamentarischer Initiative kann jedes Mitglied des Landtags Vorschläge zum Erlass eines neuen Gesetzes sowie zur Abänderung oder Aufhebung eines bestehenden Gesetzes einbringen - dies in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Nach Erhalt des Berichts der Vorprüfung durch die Regierung behandelt der Landtag das Initiativbegehren spätestens in der übernächsten Sitzung. Stellt der Landtag fest, dass der Vorstoss mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, wird die Initiative wie eine Gesetzesvorlage behandelt und direkt in erster Lesung beraten.

Neben der parlamentarischen Initiative gibt es auch die "Volksinitiative", bei der das Stimmvolk durch das Sammlen einer gewissen Zahl von Unterschriften Volksabstimmungen zu Gesetzes- und Verfassungsänderungen herbeiführen kann. Die Volksinitiative kann in der Form einer einfachen Anregung (einfache Initiative) oder eines ausgearbeiteten Entwurfes (formulierte Initiative) gestellt werden.