Am Dienstag hat die Wählergruppe der Freien Liste einen Antrag zur Errichtung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in Sachen Neubau des Landesspitals eingereicht, mit dem Ziel, die Projekte „Inspira I“, „Inspira II“ sowie der aktuelle Projektstand (April 2026) zu untersuchen.
Laut den Antragsstellerinnen sollen Sachverhalte, Entscheidungsgrundlagen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Planung, Steuerung, Organisation und Umsetzung des Neubaus des Landesspitals geklärt werden.
Die PUK soll dabei insbesondere prüfen, ob die Regierung und die beteiligten Stellen den Landtag und die Bevölkerung korrekt und vollständig informiert haben sowie mögliche politische, organisatorische oder personelle Verantwortlichkeiten feststellen. Weiters sollen Lehren für zukünftige Projekte abgeleitet werden.
Die Antragstellerinnen verweisen in ihrer Begründung auf wiederholte Probleme wie Kostenüberschreitungen und Planungsmängel beim Spitalprojekt - trotz anderslautender Informationen an die Bevölkerung. Deshalb soll geklärt werden, ob der Landtag und das Volk korrekt informiert wurden.
Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) kann im Rahmen der Kontrolle der Regierung durch den Landtag bei der Feststellung von Tatsachen sowie zur Abklärung von Verantwortlichkeiten zum Einsatz kommen, wobei eine vertiefte und arbeitsintensive Untersuchung durchgeführt wird. Dazu zählen etwa die Sichtung aller relevanten Akten oder die Befragung involvierter Personen. Untersuchungskommissionen werden oft als «schärfstes Schwert des Parlaments» bezeichnet.
Ein Antrag auf eine PUK wird wie ein parlamentarischer Vorstoss behandelt und ist vom Präsidium auf die nächste Sitzung zu traktandieren. Die Einsetzung einer PUK benötigt die Zustimmung von sieben von 25 Abgeordneten (ein Viertel des Landtags), wobei bis zu sechs Mitglieder in die Kommission gewählt werden können.
PUKs werden in Liechtenstein relativ selten eingesetzt. Die letzte PUK untersuchte in den Jahren 2015/2016 die Auslandsgeschäfte der Post AG.