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Freie Liste reicht Postulat zur Aktua­li­sie­rung der «Anpas­sungsstra­tegie an den Kli­ma­wandel» ein

30. Juli 2026
Die Abgeordnete Sandra Fausch übergibt das Postulat an den Parlamentsdienst, von links: Landtagssekretär-Stv. Philipp Pfeiffer, Abgeordnete Sandra Fausch (Foto: PD)

Die Abgeordneten Sandra Fausch und Manuela Haldner-Schierscher von der Freien Liste haben am Freitag, 31. Juli ein Postulat zur Aktualisierung und Vertiefung der «Anpassungsstrategie an den Klimawandel» durch eine umfassende Hitzeschutz- und Kühlstrategie für Liechtenstein eingereicht. Damit wird die Regierung eingeladen, die bestehende «Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Liechtenstein» aus dem Jahr 2018 zu überprüfen und eine aktualisierte und vertiefte Hitzeschutz- und Kühlstrategie für Liechtenstein vorzulegen.

Laut den Postulantinnen erkenne die bestehende Strategie die zunehmende Hitze bereits als prioritäres Handlungsfeld an, das Postulat verlangt nun eine gezielte Weiterentwicklung mit einem umfassenden Ansatz. Diese soll bestehende Massnahmen auf den aktuellen wissenschaftlichen Stand bringen, notwendige gesetzliche und planerische Anpassungen prüfen und Liechtenstein besser auf die Folgen zunehmender Hitze vorbereiten. Die Strategie soll eng mit der Energie- und Klimastrategie des Landes abgestimmt und unter Einbezug von Gemeinden, Wirtschaft und weiterer betroffener Akteurinnen und Akteure erarbeitet werden.

Ziel ist es laut den Postulantinnen, Liechtenstein besser auf die zunehmenden Folgen der Klimaerwärmung vorzubereiten und den Schutz von Bevölkerung, Tierwelt, Ökosystemen und kritischer Infrastruktur nachhaltig zu stärken.

Das Postulat wird voraussichtlich in der September-Landtagssitzung behandelt.

Mit einem Postulat äussert der Landtag einen Prüfauftrag an die Regierung. Das Instrument wird oft dazu verwendet, einen für die Volksvertreter unbefriedigenden Sachverhalt vertieft von der Regierung überprüfen zu lassen, bevor allenfalls stärkere Instrumente ergriffen werden. Für die Überweisung an die Regierung ist eine Mehrheit der Abgeordneten erforderlich. Bei erfolgreicher Überweisung hat die Regierung schriftlich Stellung zu nehmen und dem Landtag eine Postulatsbeantwortung vorzulegen. Diese wird erneut im Landtag behandelt.