Landtagswahlen

Wahlkreise

Die 25 Abgeordneten werden in zwei Wahlkreisen gewählt. Im Wahlkreis Oberland sind 15, im Wahlkreis Unterland 10 Abgeordnete zu wählen.

Proporzwahlverfahren

Das Wahlverfahren ist allgemein, geheim, gleich und direkt. Wahlberechtigt sind alle Landesangehörigen, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Lande wohnen. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlsystem: Die Mandate werden im Verhältnis der von einer Partei (bzw. deren Kandidaten) in einem Wahlkreis insgesamt erzielten Stimmen zunächst auf die Parteien verteilt. Innerhalb der Partei gelten dann jene Kandidaten als gewählt, die am meisten Stimmen erreicht haben.

Sperrklausel

Bei der Mandatszuteilung werden nur jene Parteien berücksichtigt, die landesweit mindestens acht Prozent der Stimmen erreicht haben.

Mandatsdauer

Die Mandatsdauer beträgt vier Jahre. Gemäss Verfassung finden die ordentlichen Landtagswahlen jeweils im Februar oder März des vierten Jahres statt.

Stellvertretende Abgeordnete

Eine liechtensteinische Besonderheit bildet die Wahl von stellvertretenden Abgeordneten. Auf jeweils drei Mandate, die eine Partei in einem Wahlkreis erzielt, steht ihr ein stellvertretender Abgeordneter zu. Jede Partei, die im Landtag vertreten ist, hat aber auf jeden Fall Anspruch auf einen stellvertretenden Abgeordneten, sodass kleine Parteien von der Stellvertreterregelung nicht ausgeschlossen sind. 

Die Funktion der stellvertretenden Abgeordneten besteht vor allem darin, die Mehrheitsverhältnisse im Parlament für den Fall zu sichern, dass ein Abgeordneter an der Teilnahme an einer Landtagssitzung verhindert ist. Stellvertretende Abgeordnete können in Landtagskommissionen sowie in parlamentarische Delegationen bei internationalen Organisationen gewählt werden. Die Mehrheit in den Kommissionen und Delegationen wie auch die Vorsitze sind aber den ordentlich gewählten Landtagsabgeordenten vorbehalten.