1818 erliess der Fürst eine Verfassung und schuf damit den landständischen Landtag. Die Stände, bestehend aus Geistlichkeit und Landmannschaft, waren berechtigt, Vertreter in den Landtag zu senden. Die Geistlichkeit wählte ihre drei Deputierten, die Landmannschaft oder die Gesamtheit der Untertanen wurde durch die Richter und Säckelmeister der Gemeinden vertreten. Diese waren nicht frei gewählt, sondern wurden aus einem Dreiervorschlag der Gemeindeversammlungen von der Obrigkeit bestimmt.
Von 1819 bis 1847 versammelte sich der Landtag jährlich. Dann folgte ein zehnjähriger Unterbruch. Im Revolutionsjahr 1848 wurde der Ständelandtag nicht einberufen. Im folgenden Jahr ersetzte ihn der durch eine provisorische Verfassung gebildete Landrat. Diese erste demokratische Volksvertretung Liechtensteins hatte Bestand bis 1852, als durch fürstlichen Erlass die provisorischen Verfassungsbestimmungen wieder aufgehoben wurden. Die Verfassung von 1818 trat erneut in Kraft. Der Ständelandtag wurde allerdings erst auf den 14. Oktober 1857 wieder in die Landvogtei geladen. In den folgenden Jahren war er bereits einbezogen in die Verhandlungen um eine neue konstitutionelle Verfassung, die er in seiner letzten Sitzung am 4. September 1862 einstimmig annahm.