Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz und zeigt auf, welche beruflichen Tätigkeiten, Mitgliedschaften in Gremien, Beratungstätigkeiten oder Ehrenämter die Entscheidfindung der Abgeordneten beeinflussen können.
Die Offenlegungspflicht ist in Art. 9b der Geschäftsordnung festgelegt.
- Offenlegung Abgeordnete_Legislatur 2021-2024.pdf