Landtagssitzungen

Der Landtag tritt während eines Jahres zu etwa acht bis zehn Landtagssitzungen zusammen, die je nach Arbeitsanfall zwischen einem und drei Tagen dauern. Die Landtagssitzungen werden ungekürzt und live auf dem liechtensteinischen Landeskanal ausgetrahlt und per Livestream auf der Webseite des Landtags publiziert. Zudem können dort Videofiles (ab 2018) und Audiofiles (bis 2017) der gesamten Debatte rückwirkend abgerufen werden. Es gibt jedoch auch nichtöffentliche Sitzungen, bei denen die Regierung vertraulich zu behandelnde Informationen weitergibt oder landtagsinterne Geschäfte oder Personalangelegenheiten besprochen werden. Gesetze und Finanzvorlagen müssen jedoch immer im öffentlichen Landtag behandelt und beschlossen werden.
Protokolle
Die Landtagsdebatten werden aufgezeichnet. Anschliessend erstellt der Parlamentsdienst ein Wortprotokoll. Zusätzlich werden Beschlussprotokolle erstellt, in denen nur das Traktandum, der/die Antragsteller und der Beschluss festgehalten werden. Die mündlichen sogenannten „Kleinen Anfragen“ sind ebenfalls enthalten.
Abstimmungsverfahren
Für einen gültigen Beschluss des Landtags müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten (17) anwesend sein. Für eine Abänderung der Verfassung braucht es Einstimmigkeit oder in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen eine Dreiviertelmehrheit. Für alle anderen Landtagsbeschlüsse genügt eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten.
Parlamentarische Eingänge
Die Abgeordneten verfügen über verschiedene Instrumente, um Anträge einzubringen oder ihre Kontrollfunktionen wahrzunehmen. Parlamentarische Eingänge sind beim Parlamentsdienst schriftlich einzureichen und werden dann automatisch auf die Tagesordnung der nächsten, allenfalls übernächsten, Landtagssitzung gesetzt.
Initiative
Die Abgeordneten sind befugt, Vorschläge zum Erlass eines neuen Gesetzes sowie zur Abänderung oder Aufhebung eines bestehenden Gesetzes einzubringen. Ein solcher Gesetzesvorschlag hat in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs zu erfolgen. Parlamentarische Initiativen werden wie Gesetzesvorlagen der Regierung behandelt.
Motion
Mit einer Motion kann die Regierung beauftragt werden, ein Gesetz oder einen anderen Landtagsbeschluss dem Landtag zu unterbreiten. Eine Motion, die an die Regierung überwiesen werden soll, wird zwar die Stossrichtung und eine Begründung enthalten; die Regierung wird damit aber nicht verpflichtet, den Vorstellungen der Motionäre zu folgen. Sie ist vielmehr frei, eine Vorlage nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Motionäre können jedoch bestimmte inhaltliche Vorlagen machen. Eine Motion kann auch eine Landtagskommission verpflichten. In jedem Fall beschliesst der Landtag, ob er eine Motion überweisen will.
Postulat
Ein Postulat ist ein Antrag, der die Regierung zur Prüfung eines bestimmten Gegenstandes oder zu einem bestimmten Vorgehen einlädt. Nach Einreichung des Postulats durch einen Abgeordneten kann der Wortlaut nur mit dessen Zustimmung abgeändert werden. Über die Überweisung eines Postulats an die Regierung wird abgestimmt. Die Beantwortung durch die Regierung erfolgt schriftlich und in der Regel innerhalb von vier Landtagssitzungen.
Interpellation
Die Interpellation ist eine schriftliche Anfrage an die Regierung. Sie ist ein wichtiges Kontrollinstrument, das auch von einzelnen Abgeordneten genutzt werden kann, da sie ohne Abstimmung an die Regierung weitergeleitet wird. Mit einer Interpellation können Abgeordnete über jeden Gegenstand der Landesverwaltung eine schriftliche Auskunft verlangen. Die Beantwortung einer Interpellation erfolgt schriftlich bis zur dritten Landtagssitzung nach deren Überweisung.
Kleine Anfragen
Zusätzlich zu diesen parlamentarischen Instrumenten haben die Abgeordneten bei Beginn jeder Landtagssitzung die Möglichkeit, Anfragen zu an die Regierung zu stellen. Diese werden mündliche gestellt und beziehen sich auf einen konkret umschriebenen Vorgang. Die Beantwortung von der Regierung erfolgt in der Regel am Ende der gleichen Sitzung mündlich. Auf Antrag eines Mitglieds kann der Landtag die schriftliche Beantwortung beschliessen.
Aktuelle Stunde
In jeder Aktuellen Stunde wird ein Thema von übergeordneter Bedeutung behandelt, welches von den Landtagsfraktionen in abwechselnder Reihenfolge festgelegt wird. Die Aktuelle Stunde dauert höchstes eine Stunde. Diese Zeit ist in gleicher Weise auf die Landtagsfraktionen, jedoch mit der Ausnahme, dass der das Thema bestimmenden Fraktion doppelt so viel Redezeit wie einer anderen Landtagsfraktion zur Verfügung steht, aufzuteilen. Nach dem Eröffnungsreferat haben alle Fraktionen Anspruch auf einen ersten Redebeitrag. Danach haben alle Abgeordneten in freier Reihenfolge Gelegenheit für Wortmeldungen, bis das Zeitkontingent ihrer Fraktion ausgeschöpft ist. In der Regel wird die Aktuelle Stunde durch ein zusammenfassendes Schlussreferat der themenbestimmenden Fraktion abgeschlossen.