Besondere Delegationen

Bilaterale Parlamentarische Gruppen

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Dachterrasse des Landtags mit Blick auf Vaduz und auf in die Schweizer Berge. (Bild: PD)

Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein unterhält Besondere Delegationen zur Pflege der Beziehungen mit den Parlamenten der angrenzenden Partnerstaaten Schweiz und Österreich.

Aufgaben

Besondere Delegationen, auch Freundschaftsgruppen genannt, vernetzten den Landtag mit anderen Parlamenten. Durch den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch der Parlamentarischen Gruppen zu Themen von beiderseitigem Interesse werden die bilateralen Beziehungen vertieft. Desweiteren trägt der Dialog zum besseren Verständnis der innenpolitischen Prozesse der Länder bei.

Rechtsgrundlagen

Besondere Delegationen haben ihre Rechtsgrundlage insb. in Artikel 62 der Geschäftsordnung für den Landtag (GOLT).
«Der Landtag kann besondere Delegationen zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten anderer Staaten bestellen. Diese sind bei gegebenem Anlassfall einzuberufen und können aus drei bis sechs Mitgliedern des Landtages bestehen. Der Landtag bestimmt die Leitung der Delegation. Die besonderen Delegationen berichten dem Landtag über ihre Tätigkeiten.»

Zusammensetzung

Die Mitglieder der Besonderen Delegationen setzen sich in der Regel aus den Mitgliedern des Präsidiums zusammen und werden jeweils zu Beginn einer neuen Legislatur vom Landtag gewählt. Für die Legislatur 2025-2029 wurden die fünf Mitglieder des Präsidiums, sowie eine Vertreterin der Wählergruppe der Freien Liste als Mitglieder bestellt. Die Wahl erfolgte anlässlich der Landtagssitzung vom 11. Juni 2025.

Besondere Delegationen

Delegation für die Beziehungen zur Schweizer Bundesversammlung (Del-CH)
Delegation für die Beziehungen zum Österreichischen Parlament (Del-Ö)