Die Finanzkommission prüft den Voranschlag des Staates. Sie prüft und begutachtet überdies sämtliche von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedeten Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen. Der Finanzkommission obliegt des Weiteren die Wahrnehmung von Aufgaben nach der Finanzhaushaltsgesetzgebung.