Die Geschäftsprüfungskommission übt die Kontrolle nach Massgabe der Verfassung und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung sowie des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen aus. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: die Prüfung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichts, die Ämterprüfung sowie besondere Aufgaben gemäss konkreten Aufträgen des Landtags.