Landtagspräsidium

Bild

Das Landtagspräsidium besteht aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und den Fraktionssprechern. Der Landtagssekretär gehört dem Landtagspräsidium mit beratender Stimme an. Das Landtagspräsidium ist im Besonderen zuständig für: die Erstellung der Tagesordnung der Landtagssitzungen und die Festlegung der Art der Beratung der Tagesordnungspunkte gemäss Art. 20 der Geschäftsordnung, die Festlegung der Sitzungstermine des Landtags auf wenigstens ein Jahr, die Erstellung des Landtagsbudgets zuhanden des Landtags, die Beschaffung von Informationen und Unterlagen sowie die Vermittlung von Informationen durch den Parlamentsdienst zuhanden der Abgeordneten, der Kommissionen und Delegationen sowie der dem Landtag zugeordneten Stellen.


Mitglieder

Frick
Albert

Vorsitz

Kaufmann
Manfred

Mitglied

Marxer-Kranz
Gunilla

Mitglied

Risch
Patrick

Mitglied

Seger
Daniel

Mitglied