Am 46. Meeting des Gemeinsamen EWR- und EU-Parlamentarierkomitees waren die Landtagsabgeordneten Elfried Hasler (Delegationsleiter), Harry Quaderer, Eugen Nägele, der stellvertretende Abgeordnete Manfred Kaufmann sowie die Delegationssekretärin Sandra Gerber-Leuenberger vertreten. Neben der liechtensteinischen Delegation nahmen Abgeordnete aus Island und Norwegen teil. Aus der Schweiz waren vier Parlamentarier als Beobachter anwesend. Seitens des EU-Parlaments konnten Abgeordnete aus Dänemark und aus Deutschland begrüsst werden.
Die Teilnehmer wurden über die allgemeinen Entwicklungen des EWR-Abkommens und dessen Funktionieren informiert. Dazu sprachen Aurelia Frick als EFTA-Präsidentin des EWR-Rats, Anne E. Luwema im Namen des EU-Präsidenten des EWR-Rats, Claude Maerten, EU-Präsident des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, und Sven Erik Svedman, Präsident der EFTA-Überwachungsbehörde.
Bericht «Collaborative Economy»
Die kollaborative Wirtschaft ist schnell gewachsen und hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Neue Geschäftsmodelle wie «Uber» und «AirBnB» haben Einfluss auf die Weltwirtschaft, auf Konkurrenzsituationen sowie auf gewohnte Geschäftspraktiken in verschiedenen Sektoren. Während diese neuen Marktteilnehmer Wachstum verzeichnen, neue Arbeitsplätze schaffen sowie den Verbrauchern neue Möglichkeiten zu niedrigeren Preisen anbieten, können Spannungen zu etablierten Unternehmen entstehen.
Die Art und Weise in der die kollaborative Wirtschaft agiert, bringt auch eine Reihe von regulatorischen Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bereichen wie Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechte und Steuern. Es ist wichtig, die positiven Aspekte der kollaborativen Wirtschaft zu unterstreichen und die Aussichten für Wachstum und Beschäftigung zu nennen. Die Europäische Kommission versucht, die kollaborative Wirtschaft in den Binnenmarkt zu integrieren.
Bericht «Single Market Strategy for Goods and Services»
Die Idee eines offenen Binnenmarkts gehört zu den grössten Errungenschaften sowohl in der Europäischen Union als auch im EWR. Er erlaubt Bürgern und Unternehmen, im EWR von den vier Grundfreiheiten - Warenverkehr, freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr – zu profitieren.
Heute stellt dieser Binnenmarkt einen der grössten Wirtschaftsräume der Welt dar. Dennoch ist dieser Binnenmarkt nicht selbstverständlich und wird regelmässigen Überprüfungen unterzogen, um ihn der ständig verändernden Wirtschaft anzupassen. Im Oktober 2015 stellte die Europäische Kommission ihre Reform des Binnenmarkts vor. Die Strategie zur Umsetzung besteht aus gezielten Massnahmen in drei Schlüsselbereichen.
Die Binnenmarktstrategie umfasst sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene verschiedene Initiativen in verschiedenen Bereichen und funktioniert als übergeordnete Strategie. Aufgrund der Integration der EWR/EFTA-Staaten durch das EWR-Abkommen in den EU-Binnenmarkt ist diese Strategie auch für die EWR/EFTA-Staaten von grosser Bedeutung.