Parlamentarische Delegationen
Zu Beginn einer Mandatsperiode wählt der Landtag die Delegationen zu den internationalen Parlamentariergremien, bei denen er mitwirkt. Das sind jeweils zwei Delegierte und zwei Stellvertreter für die Parlamentarische Versammlung des Europarats, für die EFTA/EWR-Parlamentarierkomitees, für die Parlamentarische Versammlung der OSZE, für die Interparlamentarische Union (IPU) sowie ein Delegierter pro Wählergruppe für die Internationale Parlamentarische Bodensee-Konferenz (IPBK). Die Wahl dieser Delegationen erfolgt für die gesamte Mandatsperiode, das heisst auf vier Jahre. Der Landtag hat zudem zur Pflege der Beziehungen mit anderen Parlamenten die Möglichkeit, besondere Delegationen zu bestellen.