Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 6. Mai 2026 dem Antrag vom 6. April 2026 zur Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in Sachen Neubau des Landesspitals, eingereicht von den Abgeordneten Sandra Fausch und Manuela Haldner-Schierscher, mit folgendem Auftrag zugestimmt:
1. Die PUK hat das Projekt Inspira I auf Grundlage des bestehenden GPK Berichtes vom September 2022, das Projekt Inspira II bis zum Vorliegen des Berichts von BlumerGaignat vom Februar 2026 zu untersuchen und die wesentlichen Abläufe, Entscheidungen und Entwicklungen darzustellen.
2. Die PUK hat die massgeblichen Sachverhalte, Entscheidungsgrundlagen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Planung, Steuerung, Organisation und Umsetzung des Neubaus des Landesspitals zu klären.
3. Die PUK hat insbesondere abzuklären,
a)
Ob die Regierung, die zuständigen Stellen der Verwaltung, die Organe des Landesspitals, der Steuerungsausschuss des Projekts „Neubau Landesspital“ sowie gegebenenfalls beigezogene externe Berater, Planer oder Gutachter ab dem Jahr 2019, beginnend mit BuA 2019/16, den Landtag und das Volk auf Grundlage der ihnen jeweils vorliegenden Informationen und Unterlagen sachlich richtig, vollständig und wahrheitsgemäss informiert haben;
b)
Auf welchen Grundlagen die wesentlichen Entscheidungen getroffen wurden und ob diese Grundlagen für die jeweiligen Entscheidungen vollständig, belastbar und angemessen waren;
c)
Wie die Regierung, die zuständigen Stellen der Verwaltung, der Stiftungsrat des Landesspitals und der eingesetzte Steuerungsausschuss die Einhaltung der bewilligten Verpflichtungskredite überwacht haben und ob die bestehenden Kontroll- und Aufsichtsmechanismen ausreichend und wirksam waren;
d)
Ob sich aus den festgestellten Sachverhalten politische, organisatorische, finanzielle oder personelle Verantwortlichkeiten ergeben und welche Folgerungen für künftige Projekte zu ziehen sind.
Die Wahl der Vorsitzenden der PUK und der weiteren Kommissionsmitglieder erfolgte anlässlich der Sitzung des Landtages am 6. Mai 2026.
Parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK)
Der Landtag kann zur Feststellung von Tatsachen sowie zur Abklärung von Verantwortlichkeiten Untersuchungskommissionen einsetzen. Er ist dazu verpflichtet, wenn wenigstens ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten es beantragt. Die PUK erstattet Bericht an den Landtag in Form eines Kommissionsberichtes.